Therapie / Sitzung Kosten
Meine Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind Privatleistungen, die ich direkt abrechne (nicht über die Krankenkasse). Bezahlung in bar oder per Rechnung. Mein Honorar richtet sich nach der jeweiligen, persönlich abgestimmten, Sitzungsdauer von z.B. 60, 90 oder 120 Minuten.
Erwachsene: 60 Min. = 120 €, 90 Min. = 180 €, 120 Min. = 240 € — in Person oder auch online —
Minderverdiener/Arbeitslos (auf Rücksprache): kurzfristig biete ich auf Rücksprache etwas vergünstigte Preise an.
Für eine erste (psycho-)therapeutische Sitzung plane ich normalerweise 120 Minuten / 2 Stunden ein. Damit haben wir für eine Erstanamnese, Besprechungen, und auch schon Therapie genug Zeit. Je nach Fall ist dies natürlich abstimmbar.
Bitte beachte, dass ich nur Einzelsitzungen für Erwachsene und junge Erwachsene anbiete, eine Paartherapie biete ich nicht an.
Supervisionssitzungen biete ich auch in Gruppen an.
Heilpraktiker sind nach §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit. Die Preise verstehen sich entsprechend als Gesamtpreise. Bezahlung bar oder per Rechnung.
Termine & Terminabsagen
Da ich eine Terminpraxis führe, sind Termine speziell für Dich reserviert. Ich arbeite von Dienstag bis Freitag von 10-18h. An einzelnen Tagen auch bis 19h. Samstags biete ich keine Einzeltermine an.
Falls Du einen Termin nicht einhalten kannst, bitte ich darum, mir diesen mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Bitte hab Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigeren Absage oder einem Nichterscheinen mein volles Honorar entsprechend in Rechnung stelle.
Was ich immer wieder gefragt werde: kann ich die Therapie / Sitzung über die Krankenkasse abrechnen?
Ich kann als Heilpraktikerin für Psychotherapie leider nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Die Therapiekosten kann man aber in der Steuererklärung als „Sonderausgaben“ geltend machen.
Private Krankenversicherung versus Selbstzahler:
Die Kostenerstattung einer psychotherapeutischen Behandlung wird manchmal von privaten Krankenkassen anteilig übernommen.
Bitte informieren Dich bei Deiner Versicherung, ob diese einen „Heilpraktiker für Psychotherapie“ bezahlt (nicht nur Heilpraktiker!), und was die Bedingungen dafür sind. Falls Deine Versicherung diese bezahlt, bekommst Du eine Rechnung mit Diagnose die Du bei der Kasse einreichen kannst. Unabhängig von der Rückerstattung ist der volle Rechnungsbetrag zu bezahlen. Gerne bespreche ich weiteres mit Dir.
Als Selbstzahler spielen Formalitäten keine Rolle.
Vorteil: Du entscheidest selbst über den Umgang mit Informationen und Daten zu Deiner Person. Beim Wechsel in eine private Krankenversicherung, beim Abschluss von Zusatzversicherungen wie z.B. Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung, oder auch wenn Du Dich für den Staatsdienst bewirbst, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Diagnosen und Behandlungen gestellt.