Therapie & Kosten


Meine Leistungen

Honorar

Meine Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind Privatleistungen, die ich direkt mit dir abrechne — nicht über die gesetzliche Krankenkasse. Das Honorar richtet sich nach der individuell abgestimmten Sitzungsdauer.

60 Minuten
120 €
90 Minuten
180 €
120 Minuten
240 €

Alle Preise sind Gesamtpreise. Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 14 UStG (Heilbehandlung).
Zahlung bar oder per Rechnung. In Ausnahmefällen und bei Kapazität biete ich leicht vergünstigte Preise an (Minderverdiener / Arbeitslos). Bitte sprich mich darauf an.

Sitzungen finden in der Praxis in München-Laim statt — oder online via Zoom / Video, ganz nach deinen Möglichkeiten. Der Honorarsatz ist derselbe.

Für eine Erstanamnese plane ich in der Regel 120 Minuten ein. Damit haben wir ausreichend Zeit für Anamnese, Besprechung und — je nach Situation — auch schon den Beginn der Therapie. Der genaue Rahmen lässt sich individuell abstimmen.

Ich biete ausschließlich Einzelsitzungen für Erwachsene und junge Erwachsene an. Paartherapie gehört nicht zu meinem Angebot.


Für Therapeuten & Coaches

Supervision & Fallberatung

Supervisionen biete ich als Einzelsitzung oder in kleinen Gruppen an — in der Praxis, telefonisch oder online.

Einzel60 Min. = 120 €  /  90 Min. = 180 €
GruppeAuf Anfrage — bitte kurz melden
FormatPraxis München-Laim  ·  Zoom  ·  Telefon
HinweisDa ich in Supervisionen stets auch therapeutisch tätig bin, fallen diese in der Regel unter die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG. Bei reiner Beratung ohne heilkundlichen Charakter weise ich dich vorab auf eine ggf. abweichende steuerliche Behandlung hin.


Kostenerstattung

Krankenkasse & Versicherung

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich leider nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Die Therapiekosten kannst du in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgaben geltend machen — ich empfehle, dies mit deiner Steuerberatung zu klären.

Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe: Manche privaten Krankenversicherungen erstatten Behandlungen bei Heilpraktikerinnen für Psychotherapie anteilig. Bitte informiere dich vor Behandlungsbeginn direkt bei deiner Versicherung — und achte dabei ausdrücklich auf den Begriff „Heilpraktiker für Psychotherapie“ (nicht nur „Heilpraktiker“). Die Erstattungsbedingungen und -höhen variieren je nach Vertrag erheblich.

Wichtig: Ich kann keine verbindliche Auskunft darüber geben, ob und in welcher Höhe deine Versicherung die Kosten übernimmt. Unabhängig von einer möglichen Erstattung ist der volle Rechnungsbetrag direkt an mich zu zahlen. Bei einer Abrechnung über die PKV stelle ich eine Rechnung mit Diagnose aus.

Als Selbstzahler entscheidest du selbst, welche Informationen wo gespeichert werden. Bei einem späteren Wechsel in eine private Krankenversicherung, beim Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Zusatzversicherungen sowie im Staatsdienst werden häufig Fragen zu früheren psychotherapeutischen Diagnosen und Behandlungen gestellt. Als Selbstzahler sind diese Informationen ausschließlich deine.


Organisation

Termine & Absagen

Ich führe eine Terminpraxis — jede Sitzung ist persönlich für dich reserviert. Ich bin Dienstag bis Freitag von 10 – 19 Uhr erreichbar.

Wenn du einen Termin nicht einhalten kannst, bitte ich um Absage mindestens 48 Stunden vorher. Bei kurzfristigerer Absage oder Nichterscheinen behalte ich mir vor, das volle Honorar in Rechnung zu stellen.


Nächster Schritt

Jetzt Termin anfragen

Für neue Klientinnen und Klienten beträgt die aktuelle Vorlaufzeit ca. 2–3 Monate. Supervisionen sind meist innerhalb von ca. 4 Wochen möglich.


Termin & Kontakt →

Heilbehandlungen durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit. Die genannten Honorare sind Gesamtpreise ohne Umsatzsteuer. Die Honorarvereinbarung erfolgt auf Grundlage eines individuellen Behandlungsvertrags (§ 630a BGB).