Therapie & Kosten

Therapie Kosten

Meine Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind Privatleistungen, die ich direkt mit Ihnen abrechne. Bezahlung in bar oder per Rechnung. Mein Honorar richtet sich nach der jeweiligen, mit Ihnen abgestimmten, Sitzungsdauer von z.B. 60, 90 oder 120 Minuten. Bitte beachten Sie, dass ich nur Einzelsitzungen für Erwachsene und junge Erwachsene anbiete.

Erwachsene: 60 Min. =  120 €,  90 Min. = 180 €, 120 Min.  =  240 €

Minderverdiener/Arbeitslos (auf Rücksprache): kurzfristig biete ich auf Rücksprache vergünstigte Preise an.

Heilpraktiker sind nach §4 Nr 14 UStG umsatzsteuerbefreit. Die Preise verstehen sich entsprechend als Gesamtpreise. Bezahlung bar oder per Rechnung.


Termine & Terminabsagen

Da ich eine Terminpraxis führe, sind die Termine speziell für Sie reserviert. Ich arbeite von Dienstag bis Freitag von 10-18h. An einzelnen Tagen habe ich auch Abendtermine. Samstags biete ich keine Einzeltermine an.

Im Moment habe ich für Termine eine in etwa 3-monatige Wartezeit in München. 

Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie mir diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigeren Absage oder einem Nichterscheinen mein volles Honorar entsprechend in Rechnung stelle.


Was ich immer wieder gefragt werde: kann ich die Therapie über die Krankenkasse abrechnen?

Ich kann als Heilpraktikerin für Psychotherapie leider nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Die Therapiekosten können Sie aber in Ihrer Steuererklärung  als „Sonderausgaben“ geltend machen.

Private Krankenversicherung versus Selbstzahler:

Die Kostenerstattung einer psychotherapeutischen Behandlung wird manchmal von privaten Krankenkassen anteilig übernommen.  Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob diese einen Heilpraktiker für Psychotherapie bezahlt, und was die Bedingungen dafür sind. Falls Ihre Versicherung diese bezahlt, bekommen Sie eine Rechnung mit Ihrer Diagnose die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können. Sie sind für die Zahlung des vollen Rechnungsbetrages unabhängig von der Rückerstattung verantwortlich. Gerne bespreche ich diese mit Ihnen.

Als Selbstzahler spielen Formalitäten keine Rolle.   Ihr Vorteil: Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Informationen und Daten zu Ihrer Person. Beim Wechsel in eine private Krankenversicherung, beim Abschluss von Zusatzversicherungen  wie z.B. Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung, oder auch wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Diagnosen und Behandlungen gestellt.